Öffentliche Stellungnahme der Gewerkschaft und des Zentralausschusses der Kärntner Pflichtschullehrer:innen zum Artikel „Wird an Mittelschulen zu wenig unterrichtet?“ (Kleine Zeitung, 11. März 2026)
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11. März 2026
Öffentliche Stellungnahme der Gewerkschaft und des
Zentralausschusses der Kärntner Pflichtschullehrer:innen zum Artikel
„Wird an Mittelschulen zu wenig unterrichtet?“
(Kleine Zeitung, 11. März 2026)
Die Darstellung, Kärntner Mittelschulen würden Unterrichtszeit „verkürzen“ oder schulautonome Möglichkeiten missbräuchlich nutzen, weist die Lehrerpersonalvertretung Kärnten entschieden zurück.
Die im Artikel angesprochenen organisatorischen Anpassungen der Stundentafel erfolgen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen werden nicht willkürlich getroffen, sondern entstehen auf Basis klarer demokratischer Entscheidungsprozesse innerhalb der Schule. Sie erfolgen in Abstimmung mit den Schulpartnergremien, also unter Einbindung von Lehrerinnen und Lehrern, Elternvertretungen sowie der Schulleitung. In vielen Fällen wurden diese Modelle auch ausdrücklich von Eltern und Schulgemeinschaft gewünscht und unterstützt.
Ziel dieser schulautonomen Lösungen ist es keineswegs Unterricht zu reduzieren, sondern pädagogische Schwerpunkte sinnvoll zu nutzen. Dazu zählen etwa zusätzliche Bewegungseinheiten, Förderangebote oder andere pädagogische Maßnahmen, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler besser gerecht werden. Gerade in einer Zeit, in der Bewegung, individuelle Förderung und ganzheitliches Lernen immer stärker eingefordert werden, stellen solche Modelle eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung schulischer Praxis dar.
Diese Autonomie wird in jedem Fall mit der zuständigen Schulaufsicht, also mit der Bildungsdirektion koordiniert und von dieser zu Schulbeginn genehmigt. Ebenso ist es ausdrücklicher Wunsch des Ministeriums, die Schulautonomie genau für diese Bereiche zu nutzen. In einigen Fällen wurden dafür auch individuelle Lehrpläne entwickelt.
Umso irritierender ist es, wenn in diesem Kontext Formulierungen wie „nicht geheuer“ verwendet werden und die genehmigende Behörde diesen Sachverhalt erst behördenintern aufarbeiten muss. Es entsteht öffentlich der Eindruck eines Fehlverhaltens der Schulen, obwohl diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Möglichkeiten handeln und ihre Entscheidungen transparent in den vorgesehenen Gremien treffen.
Die Personalvertretung der Pflichtschullehrer:innen erwartet daher von der zuständigen Behörde, insbesondere von ihrer Leitung, dass sie hinter den Schulen und ihren Direktor:innen steht, anstatt durch öffentliche Zweifel Verunsicherung zu erzeugen. Schulautonomie ist kein Problem, sondern ein bewusst geschaffenes Instrument des Gesetzgebers, um Schulen pädagogische Gestaltungsspielräume zu ermöglichen. Diese Spielräume werden von den Schulen verantwortungsvoll genutzt.
Statt Misstrauen zu säen sollte es Aufgabe der Bildungsverwaltung sein, Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen und die schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten zu verteidigen. Direktorinnen und Direktoren sowie Lehrkräfte leisten tagtäglich engagierte Arbeit für die bestmögliche Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Dieses Engagement verdient Rückhalt und Anerkennung – auch seitens der zuständigen Behörde.
Der Zentralausschuss und die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer:innen stellen daher klar:
Wir stehen hinter den Kärntner Schulen, ihren Schulleitungen und den verantwortungsvoll getroffenen schulautonomen Entscheidungen. Gleichzeitig fordern wir die Bildungsdirektion auf, ihre Rolle als unterstützende Partnerin der Schulen wahrzunehmen und die gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsspielräume der Schulautonomie aktiv zu verteidigen.
Mit kollegialen Grüßen!
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| Ines Domenig, BEd | LAbg. Stefan Sandrieser | Claudia Wolf-Schöffmann |
| Vorsitzender Stellv. des ZA | Vorsitzender des ZA | Vorsitzender Stellv. der LL10 |
| Vorsitzender der LL10 |
| https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at |
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