Gesundheitsförderung
Voraussetzung:
- Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten.
- VollbeitragszahlerIn
- Pro Jahr ist ein Antrag möglich.
- Mindestausgabe € 100,--
- Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr ab Antragstellung sein.
- Rechnungen müssen auf den Namen des Mitglieds ausgestellt sein. Ausnahmen sind Zahnregulierungen bei Kindern. Hierfür kann die Gesundheitsförderung, unter Vorlage des Bezugszettels der Familienbeihilfe, beantragt werden.
Unterstützungsgründe:
- Sehbehelfe
- Hörbehelfe
- Zahnbehelfe
Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular, unter Anschluss der Rechnung in Kopie, beim Landesvorstand Kärnten einzubringen.
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