Bildungsförderungsbeitrag
Voraussetzung: Anspruch besteht ab einjähriger Dauer der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Ausbildungsabschlusses und Erfüllung der Beitragswahrheit.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für
- Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
- Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben odernicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
Kein Bildungsförderungsbeitrag für Hobbykurse!
Ansuchen mit Formularund Ablichtung der Kurskosten (nicht Fahrt-, Material- und Aufenthaltskosten) bzw. des Prüfungszeugnisses an den zuständigen gewerkschaftlichen Betriebsausschuss im Bezirk.
Rückwirkende Antragsstellung: nur für das laufende Kalenderjahr
(Ausnahme: Der Kurs erstreckt sich über den Jahreswechsel.)
Maximale Förderbeträge
- Nach Tagen bemessene Ausbildungen maximal € 100 pro Kalenderjahr.
- Nach ECTS bemessene Abschlüsse € 75 pro Ausbildungsjahr der Regelstudienzeit.
- Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: 60 € für jedes Ausbildungsjahr.
- Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung: einmalig € 75
- ExternistInnenenreifeprüfung: einmalig € 130
- Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche KollegInnen: 45 € /Jahr.
Nach ECTS bemessene Ausbildungen
Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei
erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS).
Staffelung des Bildungsförderungsbeitrages nach Dauer des Kurses:
Dauer des Kurses bzw. der Ausbildung | Anrechnung | Zuschuss |
zwei Tage bis zu zwei Wochen | € 45,-- | |
über zwei Wochen bis zu sechs Monaten | bis zu 30 ECTS | € 60,-- |
über sechs Monate bis ein Jahr | bis zu 60 ECTS | € 75,-- |
mehr als ein Jahr bis zu drei Jahren | bis zu 180 ECTS | € 150,-- |
mehr als zwei Jahre bis drei Jahre | über 180 ECTS | € 225,-- |
mehr als drei Jahre | € 300,-- |
Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer
- Eintägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2), können pro Jahr mit einmalig € 45 gefördert werden.
- Bei Ausbildungen in modularer oder geblockter Form, wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
- Für Ausbildungen, welche vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erfasst sind, werden die im Diploma Supplement ausgewiesenen Credits herangezogen.
Maximale Förderbeträge
- Nach Tagen bemessene Ausbildungen maximal € 100 pro Kalenderjahr.
- Nach ECTS bemessene Abschlüsse € 75 pro Ausbildungsjahr der Regelstudienzeit.
- Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: 60 € für jedes Ausbildungsjahr.
- Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung: einmalig € 75
- ExternistInnenenreifeprüfung: einmalig € 130
- Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche KollegInnen: 45 € /Jahr
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